15.01.2021

Zutritt nur mit negativem Antigentest und FFP2-Maske

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Um den Schutz vor einer Corona-Infektion zu verstärken, wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 11. Januar 2021 aktualisiert. Für Krankenhäuser gilt nach §1h, dass der Zutritt von Besuchern und weiteren externen Personen nur noch mit einem aktuellen negativen Antigentest (Schnelltest) und FFP2-Maske erlaubt ist. Die SLK-Kliniken setzen dies ab Montag, 18. Januar 2021, um.

Ausnahmen für Patientenbesuche
Für den seit Anfang November 2020 geltenden Besucherstopp in allen Krankenhäusern der SLK-Kliniken bedeutet dies konkret: Unter Berücksichtigung der neuen Regelung – ein maximal 48 Stunden alter, negativer Schnelltest in Verbindung mit dem Tragen einer FFP2-Maske – sind weiterhin Ausnahmen in Einzelfällen möglich. So können beispielsweise Patienten, die älter als 80 Jahre sind oder bereits mindestens sieben Tage im Krankenhaus verbracht haben, besucht werden. Ebenso dürfen Sterbende begleitet werden sowie Kinder und minderjährige Jugendliche Besuch von einem Elternteil empfangen. Schwangere dürfen zur Entbindung in den Kreißsaal oder zum Kaiserschnitt eine Begleitperson mitbringen. Grundsätzlich gilt für alle Ausnahmebesucher von Patienten, dass es nur eine feste Besuchsperson geben kann, die für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes namentlich genannt werden muss. Dieser Besucher kann den Patienten einmal täglich besuchen. Während des Besuchs muss dauerhaft eine FFP2-Maske getragen und beim Einlass ein aktueller Antigentest sowie der Personalausweis vorgelegt werden. Besucher, die über einen negativen PCR-Test verfügen, der nicht älter als 72 Stunden ist, können diesen als Alternative zum Antigentest vorlegen.

Organisation

SLK wird im Klinikum am Gesundbrunnen, im Klinikum am Plattenwald und in der Fachklinik Löwenstein in den Eingangsbereichen Antigenschnelltests anbieten. Für diese muss unter der Telefonnummer 07131-49 33333 im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist werktags von 8 Uhr bis 16 Uhr erreichbar, erstmals ab Montag, 18. Januar 2021.

Patientenbesuche können ab Dienstag, 19. Januar 2021 im Klinikum am Gesundbrunnen und im Klinikum am Plattenwald täglich zwischen 10 und 18 Uhr stattfinden, in der Fachklinik Löwenstein zwischen 14 und 18 Uhr. Für Montag, 18. Januar vergibt die Telefon-Hotline Besuchstermine für Patienten am Nachmittag. Für Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage relevanten Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, selbst erkrankt waren oder aktuell Symptome aufweisen, entfallen alle Ausnahmeregelungen.

Weitere externe Personen
Außer den Patientenbesuchern, die in den beschriebenen Ausnahmen zugelassen sind, gibt es weitere externe Personen, die die Klinikgebäude aus dringenden, vor allem beruflichen Gründen betreten müssen, beispielsweise externe Therapeuten, Bewerber, Handwerker oder Techniker. Diese müssen ebenso dauerhaft eine FFP2-Maske tragen und bei der Einlasskontrolle einen negativen Antigen-Schnelltest sowie ihren Personalausweis vorlegen.


Ambulanzen und Notaufnahmen

Ambulante Patienten der Chemo- und Strahlentherapie werden gemäß ihrem Therapieplan versorgt  und sind von der Antigentestpflicht im Eingangsbereich ausgenommen. Sie dürfen die Kliniken nach wie vor mit Alltagsmasken oder medizinischem Mund-Nasenschutz betreten. Ebenso Patienten, die Termine in den Ambulanzen haben. Ambulante Patienten sollten jedoch – soweit ihnen dies gesundheitlich möglich ist – ohne Begleitperson zu ihren Terminen kommen. Für die akute Behandlung von dringenden Notfällen werden situativ Lösungen getroffen, um die Testung bei Bedarf durchzuführen.

Blutspende

Blutspenden in der Blutbank der SLK-Kliniken sind weiterhin ohne FFP2-Maske und Antigentest möglich – und auch dringend notwendig. Bürger, die in den vergangenen vier Wochen keinen Infekt hatten und einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der benötigten Blutprodukte für Patienten leisten möchten, können sich telefonisch bei der Blutbank im Klinikum am Gesundbrunnen unter der Nummer 07131/49-46480 melden. Die Blutspender können mit Alltagsmaske zur Eingangskontrolle kommen und begeben sich danach auf direktem Weg zur Blutbank im Untergeschoss des Klinikums am Gesundbrunnen.

„Wir sind uns der nun nochmals verschärften Einschränkungen für unsere Patienten und Besucher sehr bewusst. Wir bedauern, dass dies aller Voraussicht nach noch eine ganze Weile so bleiben muss, denn wir wissen, dass Besuche einen positiven Effekt auf die Genesung haben“, sagt SLK-Geschäftsführer Thomas Weber. „Aber es geht in dieser Phase der Pandemie verstärkt darum, die Gefahr einer Infektion in unseren Häusern für alle Personengruppen so niedrig wie möglich zu halten. Dies dient dem Schutz aller Patienten und deren Angehörigen sowie unserer Mitarbeiter.“

Die Ausnahmeregelungen für Patientenbesuche im Überblick:

  • Betreten des Klinikgebäudes nur mit FFP2-Maske und negativem Antigentest, der maximal 48 Stunden alt sein darf
  • Jeder Patient darf eine Person namentlich als Besucher benennen, die ihn während des Krankenhausaufenthaltes besuchen darf.
  • Angehörige von Patienten, die länger als 7 Tage stationär behandelt werden
  • Angehörige von Patienten, die älter als 80 Jahre sind
  • Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
  • Dolmetscher
  • gerichtliche Betreuer
  • Mutter/Vater eines kranken Kindes – für Kinder können zwei Besuchspersonen genannt werden, die jedoch nicht gleichzeitig zu Besuch kommen dürfen
  • Väter/Begleitperson, nur zur Geburt und Kaiserschnitt (Sectio) im Kreißsaal – der Antigentest wird in der Frauenklinik durchgeführt

Patienten auf den COVID-Stationen dürfen grundsätzlich keinen Besuch empfangen.

Weitere Informationen: www.slk-kliniken.de/coronavirus

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