04.11.2021

Steigende COVID-19-Patientenzahlen: SLK-Kliniken schränken Besucherregelung wieder ein

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Die Infektionen mit dem Coronavirus entwickeln sich derzeit wieder sehr dynamisch, immer mehr Menschen müssen aufgrund einer COVID-19-Erkrankung stationär im Krankenhaus behandelt werden. Da auch immer mehr Patienten intensivmedizinisch betreut werden müssen, ist in Baden-Württemberg kürzlich die sogenannte „Corona-Warnstufe“ in Kraft getreten. Auch die SLK-Kliniken verzeichnen eine rasche Zunahme der Covid-19-Patienten. Am Klinikum am Gesundbrunnen wurde aktuell eine dritte Normalstation für COVID-19-Patienten eröffnet, im Intensivbereich wird ein zweiter Teil für COVID-19-Patienten vorbereitet.  

Momentan werden im SLK-Verbund 58 COVID-19-Patienten stationär behandelt, acht davon müssen intensivmedizinisch versorgt werden.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter schränken die SLK-Kliniken daher ab Samstag, 6. November 2021, Besuche im Krankenhaus wieder ein. Bis auf Weiteres können dann Patienten, die stationär behandelt werden müssen, nur noch einmal täglich Besuch von einer Person empfangen.

3G für Besucher
Für die Besucher gilt die 3G-Regel: Wer nicht nachweislich zweifach gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen ist, muss zum Betreten der Klinikgebäude einen negativen Antigentest (maximal 24 Stunden alt) oder negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorweisen. Ebenso müssen Besucher durchgängig medizinische Masken (OP-Masken) tragen, auch in den Patientenzimmern. Dort ist nur jeweils ein externer Besucher zugelassen, weshalb Patienten in Mehrbettzimmern gebeten werden, sich hinsichtlich ihrer Besucher abzustimmen.

Geburten und Kinder
Die angepassten Besucherregelungen gelten auch für frisch gebackene Mütter und ihre Babys. Auch sie dürfen nur noch einmal täglich von einer Person auf der Mutter-Kind-Station besucht werden. Väter beziehungsweise Begleitpersonen dürfen weiterhin zur Geburt und Kaiserschnitt mit in den Kreißsaal. In diesem Fall erfolgt ein Antigentest in der Frauenklinik.

Kinder, die stationär in der Kinderklinik behandelt werden, dürfen einmal täglich von beiden Elternteilen besucht werden, die jedoch nicht gleichzeitig anwesend sein dürfen, es sei denn ein Elternteil ist stationäre Begleitperson. Geschwisterkinder sind nicht zugelassen.

Organisation und Einlass
In den Eingangsbereichen der Kliniken finden weiterhin Einlasskontrollen statt. Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage relevanten Kontakt zu einem COVID-19-Infizierten hatten oder aktuell Symptome aufweisen, können keine Patienten besuchen. Im Klinikum am Gesundbrunnen (Heilbronn) und im Klinikum am Plattenwald (Bad Friedrichshall) sind Besuche täglich an allen Tagen zwischen 10 und 18 Uhr möglich, in der Fachklinik Löwenstein zwischen 14 und 18 Uhr. In den COVID-19-Bereichen sind keine Besuche gestattet. Für die Geriatrische Rehaklinik in Brackenheim gelten separate Besucherregelungen.

Behandlung und Versorgung
Für die Behandlung von COVID-19-Patienten sind die SLK-Kliniken mit einem mehrstufigen Versorgungskonzept, das sich während der ersten drei Infektionswellen bewährt hat, gut aufgestellt. Um die akute Versorgung der teilweise schwer kranken COVID-19-Patienten weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten, ist es vorübergehend notwendig, das OP-Programm – sofern medizinisch vertretbar – an allen Standorten anzupassen und die Bettenkapazität in einzelnen Bereichen zu reduzieren, um personelle Kapazitäten für die aufwendige Versorgung der zunehmenden COVID-19-Patienten zu schaffen. Hinsichtlich der Ambulanzen gibt es momentan keine Veränderungen, sie bleiben vollständig geöffnet. Ebenso werden alle Patienten der Chemo- und Strahlentherapie gemäß ihres Therapieplans versorgt.

Weitere Informationen: www.slk-kliniken.de/aufenthalt-service/corona-virus/hinweise-fuer-besucher

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