23.04.2020

Bitte mit Maske!

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Ab Montag, 27. April, können ambulante Patienten sowie Besucher die SLK-Kliniken nur noch mit Mund-Nasen-Schutz betreten. 

 

Die SLK-Kliniken lehnen sich an die Maskenpflicht an, die die baden-württembergische Landesregierung ab kommenden Montag, 27. April 2020, für den öffentlichen Nahverkehr und das Einkaufen einführt. 

Ambulante Patienten sowie Besucher sind angehalten, die SLK-Kliniken ab Montag, 27. April 2020, nur noch mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten. Damit gemeint sind nicht-medizinische Alltags- oder auch „Community-Masken“. „Notfalls tut es auch ein Schal“, wie Ministerpräsident Kretschmann sagte. Diese Maskenpflicht gilt bei Betreten aller Einrichtungen des SLK-Verbundes: Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn, Klinikum am Plattenwald in Bad Friedrichshall, Geriatrische Rehabilitationsklinik Brackenheim, Fachklinik Löwenstein und Pflegeheim Haus Stefanie in Löwenstein.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter vor Infektionen und zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus besteht seit Mitte März bereits ein allgemeines Besuchsverbot für Kliniken und Rehaeinrichtungen. Es ist in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgehalten und vorerst bis zum 15. Juni 2020 gültig. Im Einzelfall können Ausnahmen möglich sein, beispielsweise zur Sterbebegleitung, bei zwingend notwendiger Anwesenheit von Erziehungsberechtigten minderjähriger Patienten oder zur Begleitung von Schwangeren unter der Geburt. Für diese Personengruppen sowie für ambulante Patienten gilt die neue Maskenpflicht beim Betreten der Klinikgebäude. 

Die SLK-Kliniken bereiten gerade eine schrittweise Wiederaufnahme des zuletzt heruntergefahrenen Regelbetriebs vor. Mit der sukzessiven Wiedereröffnung verschiedener Ambulanzen und einer Wiederaufnahme planbarer Operationen werden auch wieder mehr Menschen in die Kliniken kommen. „Wir wollen im Mai langsam mit dem ‚Wiederhochfahren‘ beginnen“, sagt Geschäftsführer Thomas Weber. „Dafür werden wir die klinikinternen Abläufe und den Umgang mit ambulanten Patienten an die aktuellen Abstands- und Hygienegebote anpassen. Wenn jeder, der ins Haus kommt, zusätzlich eine Alltagsmaske trägt, leistet er einen persönlichen Beitrag zum gegenseitig Schutz.“

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