Sozialberatung

Bei chronischen Schmerzen stellen sich oftmals auch Fragen in Bezug auf Schwerbehinderung, Arbeitsfähigkeit, Rehabilitation, Bereitung und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten durch verschiedene Kostenträger.

Einen guten und umfassenden Überblick bietet hierzu der Ratgeber „Behinderungen“, der die obergenannte Problematik nach den Themen Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche, Steuererleichterungen, Finanzielle Hilfen, Erwerbsminderungsrente, Patientenvorsorge  und vieles mehr behandelt.

Der Ratgeber ist im Internet unter www.betanet.de verfügbar oder über folgende Adresse zu beziehen:

beta Institut gemeinnützige GmbH
Kobelweg 95, 86156 Augsburg
Telefon: 0821 45054-0 (Di und Do von 9-12 Uhr)
Fax: 0821 45054-9100
E-Mail: info@beta-institut.de

Wir weisen darauf hin, dass das Beta-Institut eine Initiative von Betapharm ist.

Sozialmedizinische Beratung

Bei konkreteren Fragestellungen bieten die meisten Krankenversicherungen eine sozialmedizinische Beratung an, wenden Sie sich dazu am besten an Ihren Kundenberater oder an Ihr Servicecenter. Die Krankenkassen sind vor allem Ansprechpartner bei folgenden Fragestellungen: Finanzielle Hilfen, Pflegeunterstützung, Pflegegrad, Umschulung und Hilfsmittel.

Auch der Sozialverband VDK bietet sozialmedizinische Beratungen an. Oftmals wird er bei   Feststellungen des Grades der Behinderung und bei Rentenanträgen zu Rate gezogen. Am besten  erreichbar über den jeweiligen Kreisverband, der im örtlichen Telefonbuch oder per Internet zu finden ist. Der Kreisverband verfügt meistens über mehrere Beratungsstellen in einem Landkreis.

Beratung zur Rente

Bei formalen Fragestellungen zur Bereitung (Rentenberechnung, Renteneintritt) ist Ihre Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Kontaktdaten dazu finden Sie auf Ihrem jährlichen Rentenbescheid. Regelmäßig finden auch in vielen Rathäusern /Bürgermeisterämtern Rentenberatungen statt. Über Ihr Rathaus ist auch meist der Antrag auf Schwerbehinderung (offiziell: Grad der Behinderung, GdB) zu beziehen. Auf jeden Fall erhalten Sie den Schwerbehindertenantrag beim Versorgungsamt Ihres Landkreises.

Auch bei Rehabilitationsmassnahmen werden oftmals Rentenberatungen angeboten, nutzen Sie diese Möglichkeit sich zu informieren.

Natürlich gibt es auch anderweitige Beratungen z. B. durch Rechtsanwälte ggfs. müssen Sie hierzu das Branchen-Telefonbuch zu Rate ziehen. Diese Beratungen sind üblicherweise kostenpflichtig.

Sozialberatung während stationärem Aufenthalt

Während des stationären Aufenthaltes bieten wir Sozialberatung im Hinblick auf Hilfsmittel und Anschlußheilbehandlungen an. Des Weiteren informieren wir Sie im Rahmen eines Vortrages über Unterstützungsmöglichkeiten bei Schwerbehinderung und Arbeitsunfähigkeit.